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Hier können Sie sich die Bewerbungsunterlagen für ein Stipendium bei der KKGS-Stiftung herunterladen. Das Formular füllen sie bitte vollständig und gewissenhaft aus und schicken es zusammen mit den anderen benötigten Unterlagen an die KKGS-Stiftung.
Studentinnen und Studenten, die die nach der Satzung erforderlichen persönlichen Voraussetzungen als "Berliner Kinder" erfüllen, können entweder selbst oder über einen Hochschullehrer ihres Vertrauens bei der Stiftung eine Aufnahme in die Förderung mit einem bereitgestellten Bewerbungsbogen beantragen. Die Auswahl der zu fördernden Studentinnen und Studenten trifft das Kuratorium der Stiftung, das sich dabei der vertrauensvollen Hilfe und Mitwirkung von Fachberatern und Gutachtern, insbesondere von Vertrauensdozenten an den Universitäten des Landes Berlin bedienen kann.
Das Kuratorium trifft seine Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung des Stiftungszwecks nach pflichtgemäßem, im übrigen aber freiem Ermessen. Neben der sozialen Bedürftigkeit der zu fördernden Studentinnen und Studenten ist für eine Aufnahme in die Förderung insbesondere von Bedeutung, ob die Studentin bzw. der Student aufgrund der bisherigen Studienleistungen und im Hinblick auf die zukünftige Studienplanung ein erheblich über dem allgemeinen Durchschnitt liegendes Studienergebnis erwarten lässt. Die Stiftung kann verlangen, dass die Bewerber die geeigneten Nachweise für eine Förderung dem Kuratorium für die Auswahlentscheidung vorlegen. Die Stiftung ist außerdem berechtigt, von Studentinnen und Studenten, die in die Förderung aufgenommen worden sind, sich während des Förderungszeitraums entsprechende Leistungsnachweise vorlegen zu lassen. Eine von der Stiftung bewilligte Förderung kann auch vor Ablauf des zugesagten Förderungszeitraums eingestellt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung wegfallen
Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens zum 15.9. des Jahres der Stiftung vorliegen. Schicken Sie Ihre Bewerbung an die folgende Adresse:
KKGS Stiftung Über das Ergebnis der Bewerbung werden Sie etwa zwei Monate später informiert. |