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Entsprechend der letztwilligen Anordnung der Eheleute Sandmann ist es der satzungsmäßige Zweck der Konsul Karl und Dr. Gabriele Sandmann Stiftung,
hochbegabten Berliner Kindern durch finanzielle Zuwendungen
Als "Berliner Kinder" im Sinne dieses satzungsmäßigen Stiftungszwecks gelten Studentinnen und Studenten, die entweder in Berlin geboren und aufgewachsen sind oder aber vor Beginn einer Förderung durch die Stiftung mindestens acht Jahre in Berlin ansässig waren. Für die Erfüllung des Zwecks der Stiftung stehen die Erträgnisse des Stiftungsvermögens, das aus dem nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten verbleibenden Nachlass des zuletzt verstorbenen Konsul Karl Sandmann besteht, zur Verfügung. Innerhalb dieses vorgegebenen finanziellen Rahmens erfolgt die Förderung grundsätzlich durch die Gewährung von monatlichen - nicht rückzahlbaren - Stipendien an ausgewählte Studentinnen und Studenten, die an Universitäten des Landes Berlin studieren. Durch die Stipendien sollen die Studentinnen und Studenten in die Lage versetzt werden, sich ohne Sorge um ihren notwendigen Lebensunterhalt intensiv ihrem Studium widmen zu können. Die Stipendien werden jeweils zunächst mit einer zeitlichen Begrenzung vergeben, wobei eine Verlängerung der Förderungsdauer im Einzelfall möglich ist. Die Stiftung fördert normale Stipendien frühestens ab dem 3. Studienjahr (maximal für die Regelstudienzeit) und Promotionsstipendien in der Regel zwei Jahre (in Ausnahmefällen Verlängerung um ein halbes Jahr möglich). Daneben besteht die Möglichkeit, in Einzelfällen Sonderförderungen (z.B. ein monatliches Büchergeld oder Zuschüsse zur Teilnahme an Seminaren, Kursen, Praktika oder Tagungen) zu gewähren. Entsprechend dem satzungsmäßigen Zweck, das Studieren "zu ermöglichen", setzt eine Förderung durch die Stiftung die soziale Bedürftigkeit der in die Förderung aufzunehmenden Studentinnen und Studenten voraus. |