Die Konsul Karl und Dr. Gabriele Sandmann Stiftung (KKGS-Stiftung) beruht auf dem letzten Willen der in Berlin ansässig gewesenen Eheleute

Konsul Karl Sandmann
geboren am 25.11.1898 und gestorben am 16.03.1988

Dr. Gabriele Sandmann geb. Bremme
geboren am 08.01.1920 und gestorben am 06.02.1986

In ihrem gemeinschaftlichen Testament hatten die Eheleute Sandmann, aus deren Ehe keine Kinder hervorgegangen waren, bestimmt, dass es dem jeweils Längstlebenden obliegen sollte, in Berlin eine Stiftung mit dem Zweck zu errichten, “hochbegabten Berliner Kindern durch Geldzuwendungen das Studieren an Universitäten zu ermöglichen”. Zu diesem Zweck war festgelegt worden, dass an die zu errichtende Stiftung das beim Tode des Längstlebenden vorhandene Vermögen der Eheleute Sandmann fallen sollte.

Konsul Karl Sandmann war es nicht mehr möglich gewesen, die in Aussicht genommene Stiftung nach dem Vorversterben seiner Ehefrau im Februar 1986 noch bis zu seinem eigenen Tode im März 1988 selbst zu errichten. Aufgrund einer entsprechenden Regelung in dem gemeinschaftlichen Testament und in Ausführung des letzten Willens der Eheleute Sandmann ist die Stiftung nach dem Tode von Konsul Karl Sandmann von dem testamentarisch bestimmten Testamentsvollstrecker, Prof. Dr. Wilhelm Dodenhoff, durch Stiftungsurkunde vom 27.04.1988 errichtet worden.

Mit Urkunde vom 08.06.1988 wurde die Stiftung von der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin genehmigt und ist dort unter der Geschäftsnummer 3416/475 – II – 2 registriert. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.

Die Stiftung ist vom Finanzamt für Körperschaften in Berlin als gemeinnützig anerkannt.