Studierende, Promovierende bzw. junge Menschen mit konkreten Studienabsichten, die die nach der Satzung erforderlichen persönlichen Voraussetzungen als „Berliner Kinder“ erfüllen, können sich bei der Stiftung um eine Aufnahme in die Förderung bewerben.

Die Auswahl der zu fördernden Studierenden und Promovierenden trifft das Kuratorium der Stiftung, das sich dabei der vertrauensvollen Hilfe und Mitwirkung von Fachberater:innen und Gutachter:innen bedienen kann.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Stiftung besteht nicht.

Das Kuratorium trifft seine Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung des Stiftungszwecks nach pflichtgemäßem, im Übrigen aber freiem Ermessen. Neben der sozialen Bedürftigkeit der zu fördernden Studierenden und Promovierenden ist für eine Aufnahme in die Förderung insbesondere von Bedeutung, ob die Studierenden und Promovierenden aufgrund der bisherigen Schul- oder Studienleistungen und im Hinblick auf die zukünftige Studienplanung ein erheblich über dem allgemeinen Durchschnitt liegendes Studienergebnis erwarten lassen.

Die Stiftung kann verlangen, dass die Bewerber:innen die geeigneten Nachweise für eine Förderung dem Kuratorium für die Auswahlentscheidung vorlegen. Die Stiftung ist außerdem berechtigt, sich von Studierenden und Promovierenden, die in die Förderung aufgenommen worden sind, während des Förderungszeitraums entsprechende Leistungsnachweise vorlegen zu lassen.

Eine von der Stiftung bewilligte Förderung kann auch vor Ablauf des zugesagten Förderungszeitraums eingestellt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung wegfallen.